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Beiträge

Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz müssen alle anerkannten Kindertageseinrichtungen seit 01.09.2006 ein Buchungssystem anbieten. Sie als Eltern buchen zu Beginn des Kindertagesstättenjahres die tägliche Betreuungszeit für Ihr Kind. Aus dieser täglich wechselnden Betreuungszeit errechnen wir einen wöchentlichen Durchschnitt, aus dem sich der Beitrag Ihres Kindes zusammensetzt.

Beiträge ab 1. September 2023 finden Sie hier:

Kita St. Vitus Beiträge für Kindergartenkinder

Kita St. Vitus Beiträge für Krippenkinder

Unsere monatlichen Beiträge für Sie (bis 31. August 2023):

Beiträge für Kinder ab dem 3. Lebensjahr (Kindergarten)

4 – 5 Stunden: 100,00  (90 € Beitrag, 5 € Spielgeld, 5 € Getränkegeld)

5 – 6 Stunden:  105,00  (95 € Beitrag, 5 € Spielgeld, 5 € Getränkegeld)

6 – 7 Stunden: 110,00 (100 € Beitrag, 5 € Spielgeld, 5 € Getränkegeld)

7 – 8 Stunden: 115,00 (105 € Beitrag, 5 € Spielgeld, 5 € Getränkegeld)

8 – 9 Stunden: 120,00 (110 € Beitrag, 5 € Spielgeld, 5 € Getränkegeld)

9 – 10 Stunden: 125,00 € (115 € Beitrag, 5 € Spielgeld, 5 € Getränkegeld)

Im Kindergarten muss der wöchentliche Durchschnitt 4-5 Stunden betragen.

Die Kernzeit im Kindergarten geht von 8.30 Uhr bis 12:15 Uhr. In dieser Zeit müssen alle Kinder anwesend sein.

Auch während der Eingewöhnung, der Schließtage der Einrichtung, Ihres Urlaubs, bei Krankheit des Kindes, bei Therapiemaßnahmen, ist der Beitrag zu entrichten. 
Für unsere Planungssicherheit und aus verwaltungstechnischen Gründen ist eine Änderung der Betreuungszeit unter dem KiTa-Jahr nur in begründeten Einzelfällen in Absprache mit dem/der Träger/Kindergartenleitung möglich. Hierzu fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 5,- an. 

Elternbeitragszuschuss:
Seit 01.09.2019 erhalten Kinder bis zu 100,- € Elternbeitragszuschuss, die bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres das 3. Lebensjahr vollendet haben. Der Zuschuss wird bis zur Einschulung gewährt.

Krippengeld:
Seit 01.01.2020 erhalten Eltern bis zu 100,- € Krippengeld ab Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes, sofern bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Die Beantragung erfolgt direkt über die Familienkasse.

Beiträge für Kinder im Alter von 6 Monate bis zum 3. Lebensjahr (Krippe)

Wöchentlicher Durchschnitt:

1 – 2 Stunden: 130,00 € (123,00 € Beitrag, 5 € Spielgeld, 2,00 € Getränkegeld)

2 – 3 Stunden: 135,00 (128,00 € Beitrag, 5 € Spielgeld, 2,00 € Getränkegeld)

3 – 4 Stunden: 140,00 € (33,00 € Beitrag, 5 € Spielgeld, 2,00 € Getränkegeld)

4 – 5 Stunden: 150,00  (142,00 € Beitrag, 5 € Spielgeld, 2,00 € Getränkegeld)

5 – 6 Stunden: 160,00  (152,00 € Beitrag, 5 € Spielgeld, 3,00 € Getränkegeld)

6 – 7 Stunden: 170,00  (162,00 € Beitrag, 5 € Spielgeld, 3,00 € Getränkegeld)

7 – 8 Stunden: 180,00 € (172,00 € Beitrag, 5 € Spielgeld, 3,00 € Getränkegeld)

8 – 9 Stunden: 190,00 € (182,00 € Beitrag, 5 € Spielgeld, 3,00 € Getränkegeld)

9 – 10 Stunden: 200,00 € (192,00 € Beitrag, 5 € Spielgeld, 3,00 € Getränkegeld)

Die Beiträge gelten bis zum Ende des Krippenjahres in dem Ihr Kind 3 Jahre alt wird. 

Die Kernzeit der Kinderkrippe geht von 8:30 Uhr bis 11:15 Uhr. In dieser Zeit müssen alle Kinder anwesend sein.

Auch während der Eingewöhnung, der Schließtage der Einrichtung, Ihres Urlaubs, bei Krankheit des Kindes, bei Therapiemaßnahmen, ist der Beitrag zu entrichten. 
Für unsere Planungssicherheit und aus verwaltungstechnischen Gründen ist eine Änderung der Betreuungszeit unter dem KiTa-Jahr nur in begründeten Einzelfällen in Absprache mit dem/der Träger/Kindergartenleitung möglich. Hierzu fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 5,- an. 

Elternbeitragszuschuss:
Seit 01.09.2019 erhalten Kinder bis zu 100,- € Elternbeitragszuschuss, die bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres das 3. Lebensjahr vollendet haben. Der Zuschuss wird bis zur Einschulung gewährt.

Krippengeld:
Seit 01.01.2020 erhalten Eltern bis zu 100,- € Krippengeld ab Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes, sofern bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Die Beantragung erfolgt direkt über die Familienkasse.

Geschwisterermäßigung:

Seit April 2012 gibt es für Geschwisterkinder monatlich eine Ermäßigung in Höhe von 10,00 Euro (Zuschuss der Marktgemeinde Fischach).

Warmes Mittagessen

für 1x Essen /Woche                                                                         12,00 € pro Monat

für 2x Essen /Woche                                                                         24,00 € pro Monat

für 3x Essen /Woche                                                                         36,00 € pro Monat

für 4x Essen /Woche                                                                         48,00 € pro Monat

für 5x Essen /Woche                                                                         60,00 € pro Monat

Auch während unserer Schließtage, Ihres Urlaubs, bei Krankheit des Kindes oder bei Therapiemaßnahmen, ist der Beitrag zu entrichten.