Gottesdienst-Grundordnung

Beachten Sie immer den aktuellen Kirchenanzeiger im „Staudenbote“ und als pdf-Datei hier auf dieser Homepage.

Im September 2019 gab es in der Pfarreiengemeischaft Fischach einen Pfarrerwechsel und damit verbunden einen größeren strukturellen Einschnitt. Die sog. „Raumplanung 2025“ der Diözese Augsburg wurde damit weiter umgesetzt. Das heißt: Ein zweiter Priester ist in der Pfarreiengemeinschaft nicht vorgesehen. 

Im Pastoralrat der Pfarreiengemeinschaft haben wir zusammen mit dem Liturgiekreis überlegt, wie auf diesem Hintergrund eine Gottesdienstordnung für die fünf Gemeinden gestaltet werden kann.  Klar war auch, dass jede der Pfarreien auch auf die jeweils anderen Rücksicht nehmen wird. Seit 1. September 2019 ist nun folgende Gottesdienstordnung gültig. Sie ist zunächst zur Erprobung. Am Beginn des Jahres 2020 werden wir nach diesem „Testlauf“ nochmal ehrlich und nüchtern draufschauen.

In St. Michael in Fischach wird zu festen Zeiten Eucharistie gefeiert: Sonntag, 10.00 Uhr und Mittwoch, 9.00 Uhr

St. Pankratius, Aretsried, und St. Nikolaus in Siegertshofen wechseln 14täglich ab sowohl am Sonntag als auch werktags. Ebenso als „Paar“ sind St. Vitus, Willmatshofen, und St. Jakobus maj. in Wollmetshofen jeweils im Wechsel.

Freitags feiern wir an unterschiedlichen Orten, insbesondere in den Kapellen der Pfarreiengemeinschaft, die Heilige Messe.

Am ersten Freitag des Monats („Herz-Jesu-Freitag“) ist jedoch in Fischach die Messfeier der Fischacher Corpus-Christi-Bruderschaft für die Verstorbenen der Bruderschaft mit abschließender eucharistischer Anbetung und sakramentalem Segen.